Beleidigungen auch in geschlossenen Gruppen verfolgbar
Der Deckmantel der Anonymität verleitet viele Internetuser dazu, einmal richtig loszupoltern. Doch damit kann man sich nicht nur strafbar machen. Auch der Betroffene kann gegen die Aussage vorgehen – egal, ob sie in aller Öffentlichkeit oder in einer geschlossenen Gruppe in einem sozialen Netzwerk hinterlassen wurde. Das Oberlandesgericht Dresden fand deutliche Worte für Internet-Trolle.
Recht – onlinehaendler-news.de
Onlinehändlernews
Powered by WPeMatico