Mut zur Lücke?! Platzhalter im Impressum sind Abmahngrund

ImpressumSei es die beantragte aber noch ausstehende Umsatzsteuer-ID oder die nachzureichende Handelsregistereintragung nach der Umfirmierung. Gründe, warum es bei der Befüllung des Web-Impressums zu Lücken kommen kann, gibt es viele. Doch Platzhalter sind mit Vorsicht zu genießen.

Recht – onlinehaendler-news.de

Onlinehändlernews

Powered by WPeMatico

Teile diesen Beitrag