Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass sich ein Fotojournalist strafbar machen kann, wenn er Fotos eines Krankenhauspatienten gegen dessen Willen fertigt und an eine Redaktion weitergibt, ohne auf eine Unkenntlichmachung der Bilder hinzuwirken.
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