Droht Amazon und Google die Zerschlagung? Schon seit Jahren werden immer wieder Klagen im Bereich des Kartellrechts gegen große Tech-Unternehmen und -Konzerne wie Google eingereicht, um gegen die Monopolstellung dieser vorzugehen. Im Juni dieses Jahres forderte die EU-Kommission eine Aufspaltung von Googles Werbegeschäft und warf dem Konzern einen Marktmissbrauch seit mindestens neun Jahren vor. Ebenfalls im Juni 2023 hat der große US Publisher Gannett eine Klage gegen Google aufgrund des Monopols des Konzerns im digitalen Werbemarkt eingereicht. Nun hat das US-Justizministerium einen mehrwöchigen Prozess gegen Google in die Wege geleitet. Auch Amazon drohen in Folge einer FTC-Klage gewaltige Konsequenzen. Bereits vor einigen Monaten beschuldigte die Commission Amazon der Verwendung von sogenannten Dark Patterns.

FTC reicht Klage gegen Amazon noch diesen Monat ein

Nachdem Amazon laut Angaben des Wall Street Journals keine Eingeständnisse bezüglich kartellrechtlicher Vorwürfe der Federal Trade Commission machte, will die FTC eine Klage gegen Amazon noch diesen Monat einreichen. In den vergangenen Jahren wurden die Geschäftspraktiken von der Kommission umfassend analysiert. Unter anderem hat die FTC untersucht, ob Amazon die eigenen Produkte auf der Plattform jenen von Mitstreiter:innen vorzieht und wie das Unternehmen Dritthändler:innen auf Amazon.com insgesamt behandelt.

Die Klage wird sich gegen eine Reihe der von Amazon durchgeführten Geschäftsabläufe und -methoden richten, darunter das Logistikprogramm des Unternehmens sowie die Preisgestaltung von Third-Party-Händler:innen auf der Plattform. Amazon wird im Rahmen der Klage zur „strukturellen Abhilfe“ aufgerufen, welche zu einer Zerschlagung des Konzerns führen könnte.

Amazon selbst erklärt, dass durch die Klage bewirkte Veränderungen der Website zu höheren Preisen und längeren Versandzeiten für die Kund:innen führen könnten. Welche konkreten Abhilfemaßnahmen die FTC von Amazon fordert, wurde dem Konzern laut Angaben des Wall Street Journals nicht mitgeteilt.

Justizministerium leitet zehnwöchigen Prozess gegen Google ein

Hat Google sich die Vormachtstellung als größte Suchmaschine mithilfe illegaler Mittel gesichert? Diese Frage soll im Rahmen eines zehnwöchigen Gerichtsprozesses in den USA geklärt werden, wie die New York Times berichtet. Konkret geht es um die Zusammenarbeit Googles mit anderen Unternehmen wie beispielsweise Apple. Google wird vorgeworfen, Kooperationen eingegangen zu sein, um die eigene Suchmaschine als den Default auf Geräten von Apple und Co. einzustellen. Google selbst erwidert, dass User die Standardeinstellung auf ihrem Gerät ändern können. Kent Walker, Googles President of Global Affairs, beschreibt die Geschäftspraktiken des Unternehmens als „komplett legal“ – der Erfolg von Google sei der Qualität der Produkte zuzuschreiben. Er fügt hinzu:

It’s frustrating — maybe it’s ironic — that we’re seeing this backward-looking case and really unprecedented, forward-looking innovation.

Über 150 Personen sollen im Gerichtsprozess unter Eid aussagen, berichtet die New York Times. Darunter wird voraussichtlich auch Googles CEO Sundar Pichai sein. Mit einem Ergebnis ist noch vor Ende des Jahres zu rechnen – die Konsequenzen könnten, auch für Nutzer:innen, weitreichend sein.

Eine Zerschlagung der Megakonzerne erscheint angesichts der einflussreichen Positionierung Googles und Amazons in der US-Wirtschaft derzeit noch unwahrscheinlich. Unterdessen müssen sich die Konzerne in der EU auf mehr Regulation einstellen, denn sie wurden nicht überraschend auf der Liste der Gatekeeper aufgeführt, welche die EU-Kommission für den Digital Markets Act veröffentlicht hat. Einige Dienste der Konzerne sind demnach von strengen Auflagen betroffen.


Dienste wie der App Store, Safari und iOS stehen auf der Liste, neben LinkedIn, Google, Apple und Co. taucht aber X überraschenderweise nicht auf. Apple und Microsoft hatten sich zuvor gegen die Aufnahme bestimmter Dienste gewehrt.

DMA-Gatekeeper-Liste veröffentlicht:
Bing und X überraschend nicht dabei

Europaflagge, © Markus Spiske – Unsplash (Änderungen wurden vorgenommen via Canva)

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