Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.


heise security News

News von Heise
https://www.heise.de/news/BGH-Beschluss-Polizei-darf-bei-Chat-Ueberwachung-nicht-in-Vergangenheit-schauen-11207763.html

Teile diesen Beitrag