Hallo an alle,
wieder ändern sich die Rechtstexte. Um vor Abmahnungen sicher zu sein, achten Sie bitte darauf.
Hier ein kurzer Auszug:
ab 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dem deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie.
Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und sich bereits einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, müssen darüber nunmehr in bestimmter, vom Gesetz vorgeschriebener Form, informieren…
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.