Klärungsversuch: zum Begriff des “Stands der Technik” in der IT-Sicherheit
Gesetze zur IT-Sicherheit stellen gern auf den “Stand der Technik” ab. Doch der ist vom Gesetzgeber nur schwammig definiert. Ein Rechtsanwalt versucht, mit einer klaren Definition die Diskussion voranzutreiben.
heise online
heise Security
https://www.heise.de/icons/svg/logos/svg/security.svg
News von Heise
Powered by WPeMatico