Nach der Kritik am Online-Handel durch CSU-Minister Scheuer, fordert jetzt der CDU-Politiker Christian Haase ein Verbot von Gratis-Retouren. Was steckt dahinter?
Als Unternehmen sollte man ein gutes Beschwerdemanagement haben, wenn es um Bewertungen bei Google geht. Denn die Anzahl der Sterne ist für viele Nutzer, die Ihr Unternehmen noch nicht kennen, sehr wichtig. Unzufriedene Kunden setzen sich leider eher an den Computer um eine schlechte Bewertung zu schreiben als solche, die eigentlich nichts zu bemängeln haben. Allerdings gibt es auch die Kandidaten, die mit Absicht schlechte Bewertungen hinterlassen.
Doch was tun gegen solche ,,Hass-Bewertungen”? Um unberechtigte Bewertungen löschen zu lassen, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Und damit dies geschieht, braucht man erst einmal Beweise für die unberechtigte Bewertung.
Allerdings können Sie auf Bewertungen eine Antwort verfassen und so dem Nutzer die Situation etwas verdeutlichen. Nur leider hat das keinen Einfluss auf den Sterne-Durchschnitt.
Da eine Löschung der Bewertung sehr nervenaufreibend und zeitaufwendig ist, sollten Sie am besten positiv gestimmte Kunden dazu bringen, dies in eine Bewertung zu packen. So treiben Sie ihren Sternedurchschnitt nach oben und die schlechten, vielleicht auch unberechtigten Bewertungen rutschen nach unten.
Es gibt jedoch einen Weg, der das ganze Prozedere beschleunigt, nämlich über einen Anwalt für Internetrecht. So können Sie mit der Unterstützung des Anwalts sogar Schadensersatz vom Verfasser der Bewertung einfordern.
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