
Änderung der Rechtstexte wegen neuer Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung ab 01.02.2017
Hallo an alle,
wieder ändern sich die Rechtstexte. Um vor Abmahnungen sicher zu sein, achten Sie bitte darauf.
Hier ein kurzer Auszug:
ab 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dem deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie.
Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und sich bereits einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, müssen darüber nunmehr in bestimmter, vom Gesetz vorgeschriebener Form, informieren…
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.