Tortendiagramm über die Verteilung der App-Store-Größen.

Online-Plattformen mit monatlich durchschnittlich 45 Millionen oder mehr aktiven Nutzern des Dienstes in der Union können als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund sind die nachstehenden Zahlen, die gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste in Bezug zu den Dienstleistungsnutzern zusammengestellt wurden, Näherungswerte, die Apple im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit ohne Weiteres zur Verfügung stehen:

  • iOS App Store: 101 Millionen
  • iPadOS App Store: 23 Millionen
  • macOS App Store: 6 Millionen
  • tvOS App Store: 1 Millionen
  • watchOS App Store: Weniger 1 Millionen
  • Apple Books e-books: Weniger 1 Millionen
  • Bezahlte Podcast-Abonnements: Weniger 1 Millionen

Ungeachtet weiterer Überlegungen über die rechtliche Einstufung ist Apple der Ansicht, dass jede Version des App-Stores eine eigenständige Online-Plattform im Sinne des GdD bildet und nur der iOS App-Store als VLOP angesehen werden kann. Trotzdem beabsichtigt Apple, auf freiwilliger Basis alle existierenden Versionen des App-Stores (einschließlich der Versionen, die zurzeit nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als VLOP erfüllen) an die geltenden GdD-Vorschriften für VLOPs anzupassen, da die Ziele des GdD mit Apples Zielen, die Verbraucher vor illegalen Inhalten zu schützen, übereinstimmen.

Apple.com/de/legal

Zumindest der Aufforderung nach konkreten Nutzer:innen-Zahlen des „Digital Services Act“ kommt Apple nach.


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